Synonym: Verpflanzung, Übertragung
Definition
Der Begriff Transplantation beschreibt den Prozess der Übertragung oder Verpflanzung von lebenden Zellen, Geweben, Organen oder Organteilen von einem Spender auf einen Empfänger.
Typen von Transplantationen
Herkunft des Spenderorgans
- Lebendspende: Organspende von einer lebenden Person
- Postmortale Transplantation: Verwendung von Organen von hirntoten Patienten nach ihrem TodDer Exitus (Tod) bezeichnet den Zustand nach dem Sterben, in dem die lebenserhaltenden Funktionen eines Organismus weitgehend oder vollständig erloschen sind. >>Im OTAnery vertiefen!
- Xenotransplantation: Übertragung von Organen oder Geweben zwischen verschiedenen Arten
Spender-Empfänger-Beziehung
- Autogene Transplantation: Verpflanzung von Gewebe oder Organen innerhalb desselben Individuums
- Syngene Transplantation: Transplantation zwischen genetisch identischen Individuen
- Allogene Transplantation: Transplantation zwischen genetisch verschiedenen Personen derselben Spezies
- Xenogene Transplantation: Übertragung von Gewebe oder Organen zwischen verschiedenen Spezies
Übereinstimmung von Explantations- und Transplantationsort
Isotope Transplantation: Verpflanzung von Gewebe oder Organen an einen anderen Ort im Körper des Empfängers
Orthotope Transplantation: Einpflanzung von Organen an ihren natürlichen Platz im Körper
Heterotope Transplantation: Transplantation von Organen an einen anderen Ort als ihren natürlichen Platz im Körper
Funktion des Transplantats
Allovitale Transplantation: Transplantation von lebendem Gewebe
Allostatische Transplantation: Transplantation von totem Gewebe
Auxiliäre Transplantation: Unterstützende Transplantation zur Ergänzung der Organfunktion
Substitutive Transplantation: Ersatztransplantation zur Wiederherstellung der Organfunktion
Organe
- Herztransplantation
- Lebertransplantation
- Nierentransplantation
- Lungentransplantation
- Dünndarmtransplantation
- Multiviszeraltransplantation: Transplantation mehrerer Organe gleichzeitig
Juristischer Rahmen
In Österreich regelt das Transplantationsgesetz seit dem 01.12.1999 die rechtlichen Aspekte der Organtransplantation. Es erlaubt die Organentnahme von Verstorbenen (postmortale Transplantation) und von lebenden Spendern (Lebendspende). Der Organhandel, also die Bezahlung von Spendern oder ihren Angehörigen, ist gesetzlich untersagt. Transplantationen finden ausschließlich in zertifizierten Transplantationszentren statt.
Nachsorge bei Transplantationen
Unmittelbar postoperative Phase
- Stabilisierung der Vitalparameter
- Behandlung etwaiger chirurgischer Komplikationen
- Anregung der Transplantatfunktion
- Hochdosierte Immunsuppression
- Achtung: Mögliches Auftreten einer hyperakuten Transplantatabstoßung oder frühen akuten Transplantatabstoßung
Frühe Phase
- Engmaschige ambulante Überwachung der Transplantatfunktion
Anpassung der Immunsuppression
Risiko von InfektionenDer Begriff "Infektion" beschreibt den Vorgang, bei dem Mikroorganismen wie Viren, Pilze oder Bakterien in den Körper eindringen, sich dort ansiedeln und vermehren. >>Im OTAnery vertiefen! und Tumorwachstum - Achtung: Möglichkeit einer akuten Transplantatabstoßung
Späte Phase
- Langfristige Überwachung der Transplantatfunktion
- Erkennung und Behandlung einer chronischen Transplantatabstoßung
- Bei Transplantatversagen: rechtzeitige Einleitung der Insuffizienzbehandlung oder, falls möglich, erneute Transplantation
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